Sie planen einen Haus- oder Wohnungsverkauf? Grundsätzlich sind Gewinne aus einem Hausverkauf steuerpflichtig. Jedoch: Sofern Sie als Eigentümer die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt oder die letzten beiden Kalenderjahre durchgehend selbst genutzt haben, fallen beim Verkauf keine Steuern an (Hauptwohnsitzbefreiung). Sofern Sie die Immobilie nicht selbst genutzt oder bewohnt haben, sind Sie steuerpflichtig und die Immobilienertragssteuer ist an das Finanzamt abzuführen. Hier kommt es auf Stichtage an, lassen Sie sich daher vor einem Verkauf Ihrer Immobilie sehr gut beraten.
Herzliche Grüße, Ihr Union-Plus-Team

