Radikale Rückschnitte sind vom 1. März bis Ende September laut Gesetz bei sonst drohenden Geldstrafen verboten. Hintergrund dieser Verordnung ist es, Nistplätze zu ermöglichen und somit die Vogelbrut nicht zu stören. Zudem sollen im Grün lebende Tiere geschützt werden. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, um die Hecke zu fassonieren! Stellen Sie daher grundsätzlich vor jedem Heckenschneiden sicher, dass sich keine bewohnten Vogelnester im Geäst befinden.
Herzliche Grüße, Ihr Union-Plus-Team