Reparaturrücklage – erfahren Sie hier, wozu sie dient

Die Reparaturrücklage ist zweckgebunden und ist ausschließlich dafür zu verwenden, Gemeinschaftseigentum der Immobilie instand zu halten oder Schäden zu reparieren, z.B. eine defekte Heizung wird ersetzt, eine thermische Sanierung erfolgt oder das Dach wird nach einem Schneedruck- oder Sturmschaden repariert. Reichen die vorhandenen Mittel in der Rücklage nicht aus, so kann die Eigentümergemeinschaft auch die Aufnahme eines Sanierungsdarlehens beschließen. Wird die Wohnung verkauft, bleibt der entsprechende Anteil des Wohnungseigentümers immer im Topf der Gemeinschaft und kann nicht rückgefordert werden.

Sind die Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage zu hoch, bedeutet das eine saftige monatliche Rechnung. Sind sie zu niedrig, droht Eigentümern unter Umständen eine teure Sonderumlage, wenn eine Reparatur am Haus ansteht. Darum sollte es im Interesse aller Eigentümer sein, eine angemessene Höhe für die Rücklage zu bestimmen. Hierbei lohnt es sich, Hilfe bei einem erfahrenen Hausverwalter zu holen. Letztlich gilt aber: Wer als einzelner Eigentümer nicht in die Instandhaltungsrücklage investieren möchte oder eine Sonderumlage ablehnt, hat Pech gehabt – denn zahlen muss er auf jeden Fall.