Falsche Mieterselbstauskunft

Lügen lohnt sich nicht. In der Mieter-Selbstauskunft werden vom Mietinteressenten persönliche Dinge wie auch die Bonität abgefragt. Als Mieter sollten Sie hier unbedingt wahre Angaben machen. Eine
Vorvermieterbescheinigung z.B. dient dem Vermieter dazu, sich vom künftigen Mieter ein geeignetes Bild über die Bonität und Zuverlässigkeit zu machen.

Wird bei Fragen, die man wahrheitsgemäß beantworten muss, gelogen, so ist der Vermieter berechtigt, Konsequenzen zu ziehen. Im Einzelfall kann dies bis zur fristlosen Kündigung oder zu einer Anfechtung des Mietvertrages führen. Dies ist der Fall, wenn in der Selbstauskunft zum Beispiel mit Absicht eine viel besser als die tatsächliche finanzielle Situation angegeben wird.

Herzliche Grüße, Ihr Union-Plus-Team