Das Mähen des Rasens ist in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht erlaubt. In der Regel dürfen Sie den Rasen werktags zwischen 7 und 20 Uhr mähen, wobei Mittagsruhezeiten einzuhalten sind. Es gibt bei uns keine bundesweiten Regelungen, Länder und Gemeinden regeln individuell. Um auf Nummer sicher zu gehen, statten Sie Ihrem Gemeindeamt einen Besuch ab und erkundigen sich über die ortspolizeilichen Vorschriften, denn häufig gibt es in den Gemeinden besondere örtliche oder zeitliche Beschränkungen für lärmintensive Tätigkeiten im Freien. Bitte halten Sie auf jeden Fall die Mittagsruhe zum Bewahren des Nachbarschaftsfriedens ein.
Herzliche Grüße, Ihr Union-Plus-Team