Achtung Silikonfugen!

Modernes Sanitärsilikon ist ein Wunder der Chemie, es hält jahrelang, ist äußerst widerstandsfähig gegen alle Wasch- und Reinigungsmittel und hält viele Bereiche trocken und den Schimmel fern. Gleichzeitig ist es ein Quell von Ärgernis, wenn nämlich die Silikonfuge in die Jahre gekommen ist und langsam undicht wird. Wer kennt das nicht, Fugen am Waschbecken oder am Badewannenrand werden rissig und verfärben sich, sehr oft kommt es auch zu einer Schimmelbildung in schwer zugänglichen Ecken an Dusche, Badewanne oder Fliesen. Spätestens dann sollten die alten Abdichtungen erneuert werden.

Eine einfache, alte Silikonfuge kann einen an die Grenzen seiner Geduld bringen. Wer schon einmal versucht hat, eine solche Fuge zu erneuern, weiß wovon ich spreche.

Wer muss die Silikonfuge warten?

Grundsätzlich gilt eine Silikonfuge als sogenannte „Wartungsfuge“. Das heisst, sie ist nicht für die Ewigkeit gemacht und muss regelmäßig kontrolliert und erneuert werden. Und dafür ist in der Regel der Mieter/Pächter zuständig, da er ja auch der Nutzer ist. Silikon ist zwar sehr langlebig, aber alle paar Jahre muss man zum Messer greifen und Hand anlegen.

Alte Fugen auskratzen und reinigen

Vor der neuen Verfugung muss die alte Fuge und andere Rückstände restlos und gründlich entfernt werden, so dass der Untergrund sauber, trocken, fett- und staubfrei ist. Um die alte Dichtmasse zu entfernen, schneidet man sie am besten mit einem Cuttermesser oben und unten an und versucht sie als „Wurst“ herauszuziehen. Am einfachsten funktioniert das Cuttermesser, da man es einfach abbrechen kann, sobald es stumpf wird. Es gibt zwar allerlei Wunderinstrumente, mit denen das Herausschneiden ganz einfach gehen sollte, aber das sind meist Werbeversprechen und alle Professionisten schwören auf das Messer.

Falls Rückstände übrig bleiben sollten, sollte man diese mit einem guten Silikonenferner einstreichen, ca. 10 min. eiweichen lassen und anschließend mit einem fusselfreien Tuch reinigen. Achtung: Immer erst an einer unauffälligen Stelle ausprobieren, ob der Silikonentferner auch keine Flecken hinterlässt (v. a. bei manchen Natursteinen).

Foto: iStockphoto

Fugenränder abkleben

Damit die neue Fuge sauber aussieht, die richtige Breite hat und auch um Ausrutscher zu verhindern, kleben Sie die Fugenränder vor dem Neuverfugen mit einem gelben Malerband ab. Beachten Sie aber, dass die Fuge nicht breiter als 1 cm sein sollte, da deren Flexibilität sonst nicht mehr gewährleistet ist. Dies könnte dazu führen, dass die neue Fuge aufreißt und Sie die Arbeit bald wiederholen müssten.

Neues Silikon aufbringen

Jetzt können Sie mit der Kartusche einen gleichmässigen Streifen Silikon in die Fuge auftragen, wobei es wichtig ist, das Silikon möglichst in einem Zug mit etwas Druck in die Fuge zu pressen. Druck daher, weil auch oftmals vorhandene Hohlräume dahinter ausgefüllt werden müssen. Als nächstes muss das Silikon gleichmäßig in die Fugen gestrichen werden. Bereiten Sie sich dafür ein Gemisch aus Wasser und einem Tropfen Spülmittel vor, diese Mischung verhindert, dass das Silikon am Verfuger kleben bleibt. Dann nehmen Sie mit dem Kantenverfuger das überschüssige Silikon ab und wisches es in ein Papiertuch. Achten Sie darauf, dass das Silikon gleichmässig verteilt ist, damit die Fuge schön und vor allem dicht wird.

Ausreichende Trocknungszeit

Um die Silikonfugen möglichst lange haltbar zu machen, ist es notwendig, diese ausreichend trocknen zu lassen. Sie sollten mindestens acht bis zehn Stunden Trocknungszeit einplanen, während der die neue Fuge nicht berührt oder nass werden sollte.

Sind Schäden durch undichte Fugen versichert?

Nein! Schäden durch mangelhafte Verfugungsschäden sind nicht mehr vom Versicherungsschutz für Wasserschäden umfasst. Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil 7 Ob 135/2022 befunden, dass „…der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer nicht davon ausgehen wird, dass die über Dusch-/Brausetasse hinausgehende Bauteile einer Dusche, wie insbesondere Duschtrennwände, Verfugungen, Verfliesungen und Fugen gemeinsam mit der Dusch-/Brausetasche ein Behältnis bilden, das mit dem Rohrsystem verbunden und damit als eine angeschlossene Einrichtung im Sinne des Artikel 1 Abs. 1 AWB anzusehen ist.“

Was im Juristendeutsch sehr sperrig klingt, heisst nichts anderes, als dass die Versicherungen in Zukunft hinsichtlich von Wasserschäden, die durch undichte Silikonfugen entstanden sind, „leistungsfrei“ sind und keine Versicherungsentschädigung mehr zahlen müssen!

Der Eigentümer der Wohnung kann sich für einen entstandenen Schaden natürlich beim Verursacher regressieren, sei es nun die Firma, die mangelhaft gearbeitet hat oder der Mieter, der die Fuge nicht regelmäßig gewartet hat. Aber das ist mit viel Aufwand und Ärger verbunden.

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